Pro Semester gewähren wir ab 1.Oktober 2024 bis zu 18 Stipendien. Dafür verpflichtest Du Dich, nach Abschluss Deiner Facharztweiterbildung mindestens fünf Jahre in einer ländlichen Region Brandenburgs* zu arbeiten.
Dies gilt für die Fachrichtungen: • Allgemeinmedizin • Augenheilkunde • Frauenheilkunde und Geburtshilfe • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde • Haut- und Geschlechtskrankheiten • Kinder- und Jugendmedizin • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie • Neurologie • Nervenheilkunde • Psychiatrie und Psychotherapie
Landeskindern gegenüber fühlen wir uns besonders verpflichtet!
* Ländliche Regionen sind Mittelzentren und die dazugehörigen Gemeinden in den Mittelbereichen im weiteren Metropolenraum.
Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Antragsberechtigt sind auch Studierende die sich bereits im Studium der Humanmedizin befinden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.
Förderhöhe
Du erhältst 1.000 Euro monatlich für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 75 Monate, längstens bis zum Ende des Medizinstudiums).
Weitere Verpflichtungen für Stipendiat*innen
Mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen* nach Abschluss der Facharztweiterbildung in den geförderten Fachrichtungen
Mindestens eine Famulatur muss im Land Brandenburg absolviert werden
Teilnahme am jährlichen Stipendiat*innentreffen
Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
Absolvierung des überwiegenden Teils der Facharztweiterbildung in Brandenburg
Bewerbungsverfahren
SOMMERSEMESTER
Bewerbungsschluss: 15. März 2022
Förderbeginn: 1. April 2022
WINTERSEMESTER
Bewerbungsschluss: 30. August 2024
Förderbeginn: 1. Oktober 2024
Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind
Motivationsschreiben mit dem erklärten Ziel eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum Brandenburgs ausüben zu wollen unter Angabe der anvisierten Fachrichtung und Region
tabellarischer Lebenslauf
Kopie des Bundespersonalausweises oder eines entsprechenden Identifikationsdokumentes
Kopie des Zulassungsbescheides der entsprechenden Hochschule, der bis zum Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung vorliegen muss
Original der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung im Studiengang Humanmedizin der entsprechenden Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Bescheinigungen oder Zeugnisse über berufsnahe Ausbildungen, Praktika o.ä. im sozialen oder medizinischen Bereich (falls vorhanden)
Kopie der Schulabschlusszeugnisse, sofern diese an einer Schule im Land Brandenburg erworben wurden
bei ausländischen Bewerbern/innen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis ohne arbeitsrechtliche Einschränkung
„Mein Stipendium gibt mir Rückendeckung für meine Zukunft“
Ann-Catalin, 21 | Am Beruf als Ärztin reizt die Studentin der Humanmedizin vor allem sein Facettenreichtum. Vom Kontakt von Mensch zu Mensch verspricht sie sich Freude und Erfüllung. Weil das Studium nicht immer einfach sei, wäre es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, warum man es tut …
„Mit einem Medizinstudium kann man mehr machen, als man vielleicht denken würde.“
Julia, 24 | Wenn man die Medizinstudentin Julia nach ihren persönlichen Stärken fragt, antwortet sie mit Offenheit und Empathie – das sei schon einer ehemaligen Lehrerin aufgefallen. Beste Voraussetzungen also, für ihren Berufswunsch als Hausärztin, in dem Einfühlungsvermögen und ein offenes Ohr …
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