Die Antragstellung
Endlich ist es so weit: Die Facharztweiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen und Dein Entschluss steht fest: Du willst Dich niederlassen. Und zwar nicht nur häuslich, sondern am liebsten auch mit einer eigenen Praxis. Eine Praxis auf dem Land soll es sein, in einem schönen Eckchen von Brandenburg, vielleicht mit einem Garten und einem Platz an der Sonne. Doch wo lässt es sich am besten starten?
Der Weg zur Niederlassung ist gepflastert mit Entscheidungen und ja, auch mit ziemlich viel Bürokratie. Also schnapp dir einen Block und Stift und stell Dir zunächst die Frage: Welche Praxisform eignet sich für meine Bedürfnisse und wie lässt sich der ganze Prozess angehen?
Ob Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft… eine Checkliste muss her! In diesem ersten Teil der Blogreihe „Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt“ wird Schritt für Schritt geklärt, was zu tun ist und wo. Zunächst geht es um die Antragstellung.
Das Arztregister
Wer sich als Vertragsarzt bzw. als Vertragspsychotherapeut niederlassen will, muss sich zunächst in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eintragen lassen. Dieses erfasst alle Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patient*innen zugelassen sind oder dies beabsichtigen. Voraussetzungen für den Eintrag ins Arztregister sind: die Approbation und die abgeschlossene Weiterbildung zur Fachärzt*in. Zusätzlich gilt für Psychotherapeut*innen: Der Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ist Pflicht. Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Dein Wohnsitz befindet. Das ist das sogenannte Wohnortprinzip. Das Antragsformular für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) findest du hier: www.kvbb.de/praxis/zulassung/antragsformulare/
Bitte beachte: Die Arztregistereintragung in einer KV ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.
Checkliste für den Eintrag ins Arztregister
Diesem Antrag musst Du folgende Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beifügen (Bedenke: Der Antrag ist kostenpflichtig):
- Geburtsurkunde
- Ggfs. Namensänderungsurkunde
- Ggfs. Einbürgerungsurkunde
- Staatsexamen für Ärzt*innen bzw. Zeugnis Hochschulabschluss für Psychotherapeuten • Urkunde über Approbation als Ärztin bzw. als Psychotherapeutin • Ggfs. Diplom- und Promotionsurkunden sowie Urkunden über weitere akademische Titel • Urkunde über das Führen einer Gebietsbezeichnung und ggfs. einer Zusatzbezeichnung bei Ärzt*innen
- Fachkundenachweis entsprechend § 95 c SGB V bei Psychotherapeuten
- Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über die ärztliche Tätigkeit nach dem Staatsexamen bzw. die psychotherapeutische Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss
- Antrag auf Zulassung als Vertragsärzt*in
Um eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten, müssen Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen. Voraussetzung für den Zulassungsantrag ist in der Regel die Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Arztsitz (siehe unten).
Dokumente zum Download findest du hier: www.kvbb.de/praxis/zulassung/antragsformulare/
Mit dem Antrag sind u.a. folgende Dokumente einzureichen:
- Auszug aus dem Arztregister (falls nicht im Arztregister der KVBB eingetragen)
- Aktueller unterschriebener Lebenslauf
- Nachweis über beantragtes polizeiliches Führungszeugnis (Beleg-Art „O“ zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 3 Monate) Versicherungsbescheinigung über das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes
Bewerbung um ausgeschriebene Arztsitze
Die Bewerbung um einen ausgeschriebenen Arztsitz erfolgt bei der KVBB formlos per Mail an boersen@kvbb.de. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.
Die übermittelten Kontaktdaten werden mit der Bitte um Kontaktaufnahme an die Praxisabgeber*in weitergeleitet.
Qualitätskontrolle und Antrag auf genehmigungspflichtige Leistungen
Die Mehrzahl der diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KVBB. Denn erst bei Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Antrags können diese Leistungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für alle Arztgruppen gilt außerdem: Sobald eine Zusatzbezeichnung vorliegt, sollte sie dem Arztregister der KVBB mitgeteilt werden.
Folgendes ist zur Beantragung einzureichen:
- Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die jeweilige Leistung (Übersicht von A – Z (kvbb.de)
- Nachweis über besondere fachliche, apparative und ggf. räumliche
Voraussetzungen
Zur Qualitätssicherung werden beispielsweise Hygienekontrollen oder stichprobenartige Prüfungen der Untersuchungsergebnisse durchgeführt. Stimmt die Qualität nicht, wird das Honorar zurückgefordert und die Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung entzogen.
Wenn das geschafft ist, kannst du Dir erst einmal einen Cocktail oder Mocktail gönnen und Dich selbst ein bisschen feiern, denn die erste Hürde ist überwunden. Gratulation! Weiter geht’s im nächsten Blogartikel mit dem Thema Versorgungsplanung.
Der Weg zur Zulassung als Vertragsarzt – Teil 2:
Die Versorgungsplanung/Sicherstellung
Weitere Informationen zur Niederlassung:
Kontakt Niederlassungsberatung
Elisabeth Lesche
0331 / 2309 – 320
niederlassungsberatung@kvbb.de
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