Ich
feier
Dich
voll!
ICH FEIER DICH VOLL!
Du bist niedergelassene*r Ärzt*in in Brandenburg und hast die Befugnis, Ärzt*innen in Weiterbildung zu beschäftigen? Dann ist die Förderung der Facharztweiterbildung im Rahmen des Landärzteprogramms genau das Richtige für Dich!
Gefördert wir die Weiterbildung in den ländlichen Regionen* des Landes in folgenden Fachgebieten:
Niedergelassene Ärzt*innen in ländlichen Regionen*, die eine Weiterbildungsbefugnis in den genannten Fachrichtungen haben, können für die Beschäftigung von Ärzt*innen in Weiterbildung eine Zuwendung beantragen. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Weiterbildung gestellt werden.
Weiterbildende Vertragsärzt*innen erhalten eine Zuwendung von monatlich bis zu 5.760 Euro für das Arbeitgeber-Bruttogehalt. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit reduziert sich der Betrag entsprechend. 4.800 Euro sind bei einer Beschäftigung in Vollzeit als Bruttogehalt an die Ärzt*in in Weiterbildung zu zahlen. Für die ambulante Weiterbildung steht für das Jahr 2022 eine begrenzte Fördersumme zur Verfügung. Die Förderung der Weiterbildungsstellen erfolgt bis längstens 31.12.2022. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der zu fördernden Weiterbildung vollständig eingereicht werden. Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn die Weiterbildung bei der/dem Weiterbildungsbefugten bereits begonnen wurde.
Förderhöhen:
Bundesweit werden maximal 2.000 Stellen in weiteren Fachgruppen nach § 75a SGB V gefördert. Dabei entfallen ca. 60 Stellen auf Brandenburg, welche mit monatlich 5.000 Euro gefördert werden.
Als förderfähig gelten folgende Facharztgruppen:
Förderanträge sind vom 01.01. bis zum 31.07. des Jahres für das Folgejahr zu stellen.
Ärzt*innen in Weiterbildung, die
Förderung durch die Kliniken
Was bieten die Kliniken?
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